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Das Ehrenamt

Im ursprünglichen Sinn bedeutet Ehrenamt ein Engagement in öffentlichen Funktionen, legitimiert durch eine Wahl (z.B. Vereinsvorstand, aber auch Gemeindevertreter). Inwieweit das für unsere obersten Gemeindevertreter gilt, möge jede/r für sich selbst entscheiden.

Wahres Ehrenamt ist hierzulande bürgerschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit. Wir können uns glücklich schätzen, dass immer noch Einzelpersonen oder Gruppen unentgeltlich helfen.

Geschichtliches: in der gesamten abendländischen Tradition gehört der persönliche Beitrag zum allgemeinen Wohl zu einem sinnerfüllten Leben. Wer im alten Rom einen solchen Beitrag verweigerte, war ein idiótes, also ein Privatmensch. "Wer seinen Beitrag nicht leistet, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger", meinte Perikles (5.Jhd.v.C.). In der Preußischen Städteordnung von 1808 legte der § 191 gar fest, dass Bürger zum Ehrenamt verpflichtet werden konnten, ohne dafür Entgelt zu beanspruchen. Mit der Industriellen Revolution verblasste das frühere Ideal der Gemeinwohlorientierung. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden die erste offiziellen und organisierten Systeme der modernen Sozialarbeit.